Berechnen Sie die Höhe der Familienzulagen und überprüfen Sie wer erstanspruchsberechtigt ist.
Mit dem nachstehenden Berechnungstool kann für die meisten Konstellationen die Erst- und Zweitanspruchsberechtigung bestimmt werden. Änderungen in der Anspruchsberechtigung müssen umgehend gemeldet werden. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte die zuständige Familienausgleichskasse.