Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die Alters- und Hinter­lassenen­versicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vor­sorge in der Schweiz. Sie ist auch bekannt als 1. Säule der Alters­vorsorge. Mit den Alters­renten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rück­zug aus dem Berufs­leben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhe­stand zu gewährleisten.

Die Alters- und Hinter­lassenen­renten sowie die Hilflosen­entschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Die AHV erbringt aber weitere Leistungen wie

  • Beiträge an Hilfsmittel
  • Beiträge an die Spitex und andere gemein­nützige Institutionen der Alters­hilfe

    Obligatorisch bei der AHV versichert sind

    • Alle Personen, die in der Schweiz arbeiten.
    • Alle Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere Nicht­erwerbs­tätige wie beispiels­weise Studierende, Rentner und Rentnerinnen, Haus­frauen und Hausmänner.

    Die AHV wird nach dem sogenannten Umlage­verfahren finanziert. Das heisst: Alle, die in die AHV einzahlen, finanzieren die laufenden Renten. Das ist der grosse Unterschied zur 2. Säule (Pensions­kasse), in der das Geld individuell zur Seite gelegt wird.