Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Sie ist auch bekannt als 1. Säule der Altersvorsorge. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten.
Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Die AHV erbringt aber weitere Leistungen wie
Obligatorisch bei der AHV versichert sind
Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Das heisst: Alle, die in die AHV einzahlen, finanzieren die laufenden Renten. Das ist der grosse Unterschied zur 2. Säule (Pensionskasse), in der das Geld individuell zur Seite gelegt wird.