Der AHV-Ausweis hat die Grösse einer Kreditkarte und trägt den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung.
Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen darauf sind mit jenen des AHV-Ausweises identisch.
Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, die keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z.B. bei einem Grenzgänger oder bei einem Zuzug aus dem Ausland).
Der Versicherungsausweis gibt keine Auskunft über die Ausgleichkassen, welche für eine versicherte Person ein individuelles Konto führen.
Wir empfehlen Ihnen, alle fünf Jahre einen Auszug aus ihrem individuellen Konto (IK) zu bestellen.