Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter fehlt immer wieder oder ist längere Zeit arbeitsunfähig oder es droht die Gefahr einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Genau in solchen Fällen muss Klarheit geschaffen werden. Zögern Sie nicht und nutzen Sie die Vorteile unserer Früherfassung. Wichtig ist, die Meldung zur Früherfassung ist keine IV-Anmeldung.
Die Früherfassung richtet sich an Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen ab 13 Jahren. Eine Meldung kann bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons gemacht werden. Meldeberechtigt sind:
Unbedingt zu beachten ist, dass eine versicherte Person vorgängig informiert werden muss, wenn beispielsweise jemand aus der Familie die Meldung macht.
Im anschliessenden Früherfassungsgespräch wird
Spätestens 30 Tage nach Eingang der Meldung entscheidet die IV-Stelle, ob eine IV-Anmeldung zu empfehlen ist.