Auszahlung von AHV/IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen und Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Die Auszahlung der monatlichen Leistungen erfolgt immer am 4. Arbeitstag des Monats. Der Betrag sollte spätestens am Folgetag Ihrem Post- oder Bankkonto gutgeschrieben sein.
Nicht als Arbeitstage gelten:
Samstage, Sonntage und allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai.
Haben Sie ein neues Bank- oder Postkonto?
Mit dem nachfolgenden Online-Formular können Sie uns die Kontoänderung mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir neue Angaben für den nächsten Auszahlungstermin berücksichtigen können, wenn uns Ihre Mitteilung bis am 26. des Vormonats erreicht.