Die Arbeitsvermittlung bietet aktive Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Dafür können Massnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes oder für eine Umplatzierung im bisherigen Betrieb zur Verfügung gestellt werden.
Der Arbeitsversuch ist der einfache Weg, sich Fachwissen ins Unternehmen zu holen. Testen Sie ganz ohne Risiko, ob jemand für eine Stelle geeignet ist. Ohne Lohnkosten oder weitere Verpflichtungen können Sie sich von der individuellen Leistungsfähigkeit überzeugen.
Arbeitgebende und von der IV-Stelle vermittelte Arbeitnehmende erhalten mit dem Arbeitsversuch die Möglichkeit, sich während sechs Monaten kennenzulernen. Während dieser Zeit besteht kein Arbeitsverhältnis nach Obligationenrecht, was bedeutet, dass Arbeitgebende nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind. Die vermittelte Person erhält statt eines Lohns IV-Taggelder oder behält weiterhin die zugesprochene Rente.
Für Versicherte, die im Rahmen der Arbeitsvermittlung einen Arbeitsplatz gefunden haben, kann dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin während der erforderlichen Anlern– oder Einarbeitungszeit ein Einarbeitungszuschuss ausgerichtet werden. Dieser Zuschuss entschädigt während längstens 6 Monaten für die eingeschränkte Leistungsfähigkeit während der Einführungszeit. Bedingung für die Ausrichtung eines Einarbeitungszuschusses ist ein bestehendes Vertragsverhältnis.
Unternehmen, die jemandem einen beruflichen Einstieg ermöglichen, werden von der IV-Stelle aktiv unterstützt. Melden Sie uns Ihre Vakanz (Praktikum, Arbeitsversuch, Festanstellung).
Neben den oben genannten Möglichkeiten, profitieren Arbeitgebende von weiteren Leistungen der IV.
Unternehmen werden entschädigt, falls die Beiträge der beruflichen Vorsorge und/oder der Krankentaggeldversicherung infolge erneuter Arbeitsunfähigkeit innert 3 Jahren nach einer Eingliederung erhöht werden.
Versicherte, die eine Eingliederungsmassnahme der IV absolvieren, sind gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert, sofern sie in einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis stehen. Besteht ein Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsvertrag ist die versicherte Person über den Unfallversicher der Arbeitgebenden versichert.