Das individuelle Konto ist eine Grundlage der Rentenberechnung und enthält alle Einkommen, Arbeitgeber, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften einer Person.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet der Ausgleichskasse mitzuteilen, wie sich die geleisteten Beträge auf die Mitarbeiter aufteilen. Fehlende Beitragsjahre führen in der Regel zu Kürzungen der Versicherungsleistungen. Jede Ausgleichskasse führt ein individuelles Konto auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser Ausgleichskasse jemals Einkommen abgerechnet wurde.
Wir empfehlen Ihnen, alle fünf Jahre einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto zu bestellen.
Das InfoRegister (Register der kontoführenden AHV-Ausgleichkassen) gibt Auskunft. Die Kassennummer der SVA St.Gallen lautet 17.
Während eines Arbeitslebens werden die Beiträge an die AHV oft über
verschiedene Ausgleichskassen abgerechnet. Hier wird erklärt, wie ganz einfach
eine Zusammenstellung angefordert werden kann.