Direktlink: www.svasg.ch/ab

Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag will die eigen­ver­antwortliche und selbst­bestimmte Lebens­führung ermöglichen. Mit diesem finanziellen Beitrag können Assistenz­personen eingestellt werden, die im Alltag die ent­sprechende Hilfe leisten. Gegenüber der Assistenz­person übernehmen Sie die Rolle eines Arbeit­gebers / einer Arbeit­geberin (mit Arbeitsvertrag).

Erwachsene haben Anspruch auf einen Assistenz­beitrag, wenn sie

  • eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen;
  • zu Hause leben (nicht im Heim);
  • und volljährig sind.

Für minderjährige Versicherte sowie für Personen mit ein­ge­schränkter Handlungs­fähigkeit gelten zu­sätzliche Anspruchsbestimmungen.

Die Höhe des Assistenz­beitrages ist vom individuellen Hilfe­bedarf abhängig und schliesst die gesamte Lebens­führung ein (z.B. Haus­haltführung, gesell­schaftliche Teil­habe / Freizeit­gestaltung etc.) ein.

Ansätze

Der Assistenzbeitrag kennt zwei Stunden­ansätze. Der Ansatz für den Nach­tdienst wird im Einzel­fall und nach Intensität der zu erbringenden Hilfe­leistung festgelegt. Es gibt vier Stufen.

Assistenzbeiträge

Ansatz

pro Stunde

CHF 34.30 Normalansatz
CHF 51.50 bei besonderen Qualifikationen 

pro Nacht

Stufe 1: CHF 57.20
Stufe 2: CHF 78.20
Stufe 3: CHF 119.35
Stufe 4: CHF 164.35

In diesen Ansätzen inbegriffen sind sämtliche Sozial­versicherungs­beiträge sowie die Ferien­entschädigung.

Für Beratungsleistungen (z.B. durch Pro Infirmis) im Zusammen­hang mit dem Assistenz­beitrag (z.B. Beratung im Hinblick auf die Arbeit­geber­rolle) kann die Invaliden­versicherung höchstens CHF 1500 übernehmen.

Die beanspruchten Assistenz­stunden werden monatlich mit der IV-Stelle abgerechnet.