Der Assistenzbeitrag will die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Mit diesem finanziellen Beitrag können Assistenzpersonen eingestellt werden, die im Alltag die entsprechende Hilfe leisten. Gegenüber der Assistenzperson übernehmen Sie die Rolle eines Arbeitgebers / einer Arbeitgeberin (mit Arbeitsvertrag).
Erwachsene haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie
Für minderjährige Versicherte sowie für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit gelten zusätzliche Anspruchsbestimmungen.
Die Höhe des Assistenzbeitrages ist vom individuellen Hilfebedarf abhängig und schliesst die gesamte Lebensführung ein (z.B. Haushaltführung, gesellschaftliche Teilhabe / Freizeitgestaltung etc.) ein.
Der Assistenzbeitrag kennt zwei Stundenansätze. Der Ansatz für den Nachtdienst wird im Einzelfall und nach Intensität der zu erbringenden Hilfeleistung festgelegt. Es gibt vier Stufen.
Assistenzbeiträge | Ansatz |
---|---|
pro Stunde | CHF 34.30 Normalansatz |
pro Nacht | Stufe 1: CHF 57.20 |
In diesen Ansätzen inbegriffen sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge sowie die Ferienentschädigung.
Für Beratungsleistungen (z.B. durch Pro Infirmis) im Zusammenhang mit dem Assistenzbeitrag (z.B. Beratung im Hinblick auf die Arbeitgeberrolle) kann die Invalidenversicherung höchstens CHF 1500 übernehmen.
Die beanspruchten Assistenzstunden werden monatlich mit der IV-Stelle abgerechnet.
Mehr zum Assistenzbeitrag erfahren Sie in unserem Erklärvideo.