Sie haben die Möglichkeit, die Höhe der Mutterschaftsentschädigung zu berechnen.
Der Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung entsteht, wenn die Mutter während der neun Monate vor der Geburt des Kindes nach AHV-Gesetz obligatorisch versichert und mindestens fünf Monate lang erwerbstätig war. Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in EU- oder EFTA-Staaten werden ebenfalls berücksichtigt.