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Hilfsmittel 

Versicherte Personen, die zur Bestreitung des Alltags resp. für die Erwerbs­tätigkeit oder der Tätig­keit im Aufgaben­bereich (z.B. Haushalt) auf Hilfs­mittel angewiesen sind, erhalten diese von der IV finanziert.

Es können Hilfsmittel durch die Invaliden­versicherung finanziert werden die

  • für die Fortbewegung;
  • die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt;
  • oder für die Selbst­sorge benötigt werden.

Über die IV bezogene Hilfsmittel können im AHV-Alter weiter­hin bean­sprucht werden (Besitzstand).

Ein erstmaliger Hilfs­mittel­bezug ist auch im AHV-Alter möglich, sofern das Hilfs­mittel im Leistungs­katalog der Alters­ver­sicherung auf­geführt ist. In diesen Fällen besteht generell ein Selbst­behalt von 25%.

Falls kein Anspruch auf das ge­wünschte Hilfs­mittel besteht, können sich Versicherte für eine leih­weise Ab­gabe oder Kosten­beiträge an Hilfs­werke (z.B. Pro Infirmis) oder die zu­ständige Kranken­kasse wenden.

Anmeldung

Versicherte, die einen Anspruch auf Hilfs­mittel geltend machen wollen, müssen sich mit dem ent­­sprechenden Formular bei der IV-Stelle des Wohn­kantons anmelden.


Hilfsmittel einfach erklärt

Mehr zu den Hilfsmitteln erfahren Sie in unseren Erklärvideos.

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