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Hilflosenentschädigungen / Hilfsmittel

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebens­verrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigt.

Die Hilfsmittel der AHV helfen, alters­bedingte Ein­schränkungen zu erleichtern oder zu überwinden.

Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungs­leistungen der AHV erhalten Hilf­losen­ent­schädigungen, vorausgesetzt

  • sie sind in leichtem, mittlerem oder schwerem Grade hilflos,
  • die Hilflosigkeit hat ununterbrochen mindestens ein halbes Jahr gedauert und
  • es besteht kein Anspruch auf eine Hilf­losen­ent­schädigung der obligatorischen Unfall­ver­sicherung oder der Militär­versicherung.

Hat eine hilflose Person bereits eine Hilf­losen­entschädigung der IV bezogen, so wird ihr die Ent­schädigung mindestens im bisherigen Betrag weiter gewährt.

Ob jemand Hilf­losen­entschädigung erhält, hängt weder vom Ein­kommen noch vom Vermögen, sondern einzig vom Grad der Hilflosigkeit ab.

Hilfsmittel

Neben der Hilflosenentschädigung haben Alters­rentnerinnen und –rentner auch Anspruch auf Beiträge an verschiedene Hilfs­mittel wie Hör­geräte, Lupen­brillen oder Roll­stühle. Die Aus­gleichs­kassen und die Pro Senectute sind ver­ant­wortlich für die Abgabe oder die Vergütung der Kosten von Hilfsmitteln.

Anmeldungen für Hilflosen­ent­schädigungen und Hilfs­mittel werden von der IV-Stelle geprüft.

Die Hilflosenentschädigung orientiert sich am Grad der Hilf­losigkeit. Die Ent­schädigung beträgt bei einer Hilf­losigkeit leichten Grades CHF 245, mittleren Grades CHF 613 und bei einer Hilf­losigkeit schweren Grades CHF 980 pro Monat.

Anders als die Lohn­zahlungen während des Erwerbs­lebens werden die Alters­renten im Voraus ausbezahlt. 

Die AHV-Verordnung regelt, dass die Rente bis spätestens am 20. des jeweiligen Monats bei der berechtigten Person ein­treffen muss. Die SVA St.Gallen überweist die monat­lichen Leistungen immer am 4. Arbeitstag des Monats. Der Betrag sollte am Folge­tag auf dem Post- oder Bank­konto gut­geschrieben sein.