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IV-Rente

Die primäre Aufgabe der IV ist die erfolgreiche Eingliederung von invaliden Personen. Erst nach Abschluss der Ein­gliede­rungs­mass­nahmen kann der Anspruch auf eine Rente geprüft werden.                              

Ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht, wenn nach den beruflichen Eingliederungs­massnahmen und nach Ablauf der einjährigen Warte­zeit weiterhin eine mindestens 40%ige Erwerbs­unfähigkeit besteht.

Abstufung des Rentenanspruchs:

Invaliditätsgrad (in Prozent)

Rentenanspruch (in Prozent einer ganzen Rente)

40

25

41

27.5

42

30

43

32.5

44

35

45

37.5

46

40

47

42.5

48

45

49

47.5

50 bis 69

50 bis 69*

70 bis 100

100

*Die Rente entspricht dem Invaliditäts­grad. Zum Beispiel: Ein Invaliditäts­grad von 54 Prozent ergibt einen Rentenanspruch von 54 Prozent. 

Der Rentenanspruch endet mit dem Wegfall der renten­begründenden Invalidität, mit dem Anspruch auf eine AHV-Rente oder einer höheren Hinterlassenenrente.

Kinderrenten

Rentenberechtigte Personen haben zusätzlich einen Anspruch auf eine Kinder­rente. Sie wird ausgerichtet für Kinder, die das 18. Alters­jahr noch nicht voll­endet haben oder sich noch in Ausbildung befinden. Der Anspruch besteht längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Bei Erwerbstätigen erfolgt die Bemessung der Erwerbs­unfähigkeit über einen Einkommens­vergleich.

Bei Nichterwerbstätigen (beispiels­weise im Haushalt tätige Personen oder Studierende) basiert die Bemessung auf einem Betätigungsvergleich.

Bei teilweise Erwerbs­tätigen werden die Aus­wirkungen der Behinderung im erwerb­lichen Teil und im Aufgaben­bereich anteils­mässig zusammengeführt.

Um Leistungen der IV zu erhalten, ist eine Anmeldung notwendig. Anmeldungen nehmen die IV-Stelle des Wohn­kantons und die AHV-Zweigstellen entgegen.

Die IV-Rente wird von der zuständigen Ausgleichskasse berechnet und ausbezahlt.

Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten der SVA St.Gallen erhalten bis am 31. Januar einen Steuerausweis. Für die Nach­bestellung eines Steuer­ausweises können Sie unser Online-Formular benutzen.

Häufige Fragen