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Frühintervention

Die Frühintervention wie auch weitere Integrations­massnahmen eröffnen Ihnen grosse Chancen. Häufig kann mit einfachen Mass­nahmen ein Arbeits­platz erhalten und damit Kompetenz sowie Erfahrung für ein Unter­nehmen gesichert werden.

Damit die IV-Stelle aktiv werden kann, ist eine IV-Anmeldung notwendig.

Erklärte Ziele sind

  • die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes
  • die Eingliederung an einem neuen Arbeitsplatz
  • die Erhaltung oder Erhöhung der Arbeitsfähigkeit
  • die Vorbereitung auf eine berufliche Eingliederung

Ist eine versicherte Person eingliederungs­fähig, werden nach Eingang der An­meldung umgehend Früh­inter­ventions­massnahmen eingeleitet. Anmelden kann sich die ver­sicherte Person oder ihre gesetz­liche Vertretung sowie Behörden oder Dritte, die sie regel­mässig unter­stützen oder dauernd betreuen.