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Umschulung

Ziel einer Umschulung ist es, versicherten Personen durch die beruf­liche Um­stellung ein an­nähernd gleich hohes Erwerbs­ein­kommen wie vor Ein­tritt der Invalidität zu ermöglichen. 

Voraussetzung für den Anspruch auf diese Mass­nahmen sind eine abge­schlossene Berufs­lehre und/oder eine mindestens 20%-ige Erwerbseinbusse.

Auch hier benötigt die IV eine Anmeldung, damit die Berufs­beratung Möglich­keiten für eine anstehende Um­schulung prüfen kann.

Mehr zur Umschulung erfahren Sie in unserem Erklärvideo.