Ziel einer Umschulung ist es, versicherten Personen durch die berufliche Umstellung ein annähernd gleich hohes Erwerbseinkommen wie vor Eintritt der Invalidität zu ermöglichen.
Voraussetzung für den Anspruch auf diese Massnahmen sind eine abgeschlossene Berufslehre und/oder eine mindestens 20%-ige Erwerbseinbusse.
Auch hier benötigt die IV eine Anmeldung, damit die Berufsberatung Möglichkeiten für eine anstehende Umschulung prüfen kann.
Mehr zur Umschulung erfahren Sie in unserem Erklärvideo.