Rentenschätzung

Berechnen Sie die voraussichtlich zu erwartende Altersrente. Die Renten­schätzung zeigt auf, mit welchen Renten­beträgen bei der Pensionierung gerechnet werden kann. Die Schätzung ist nicht verbindlich.

Zu beachten:

Nicht geeignet ist diese Renten­schätzung für alle, die bereits eine Leistung der Hinterlassenen- oder der Invaliden­versicherung erhalten oder erhalten haben. Ihnen wird empfohlen, eine provisorische Renten­voraus­berechnung bei ihrer Ausgleichskasse zu machen.

Genauer als die Rentenschätzung fällt die Renten­voraus­berechnung aus. In bestimmten Lebens­situationen macht eine solche Voraus­berechnung Sinn: 

  • bei beruflichen oder familiären Veränderungen.
  • bei einer Auswanderung.
  • bei der Planung eines Rentenvorbezugs.
  • ab einem Alter von 50 Jahren.
  • bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter

Wir bieten grundsätzlich zwei Varianten von provisorischen Berechnungen an. Für beide Varianten steht je ein Antragsformular zur Verfügung.