Berechnen Sie die voraussichtlich zu erwartende Altersrente. Die Rentenschätzung zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensionierung gerechnet werden kann. Die Schätzung ist nicht verbindlich.
Nicht geeignet ist diese Rentenschätzung für alle, die bereits eine Leistung der Hinterlassenen- oder der Invalidenversicherung erhalten oder erhalten haben. Ihnen wird empfohlen, eine provisorische Rentenvorausberechnung bei ihrer Ausgleichskasse zu machen.
Genauer als die Rentenschätzung fällt die Rentenvorausberechnung aus. In bestimmten Lebenssituationen macht eine solche Vorausberechnung Sinn:
Wir bieten grundsätzlich zwei Varianten von provisorischen Berechnungen an. Für beide Varianten steht je ein Antragsformular zur Verfügung.