Die Berufsberatung richtet sich an Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei der Berufswahl oder der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit eingeschränkt sind. In Beratungsgesprächen werden die Fähigkeiten und Neigungen, sowie die Interessen in Bezug auf eine der gesundheitlichen Situation angepasste Beschäftigung erhoben. Auch praktische berufliche Abklärungen auf dem Arbeitsmarkt oder in spezialisierten Institutionen können vorgenommen werden.
Die Berufsberatung ist ein weiterer Bestandteil der beruflichen Massnahmen. Mit den beruflichen Massnahmen engagiert sich die IV in vielfältiger Art für die Erwerbstätigkeit von invaliden Versicherten. Im Zentrum stehen Massnahmen zur Integration der versicherten Person in den Arbeitsmarkt. Wichtig ist, dass versicherte Personen alles Zumutbare zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit beitragen und im Abklärungsverfahren mitwirken (Mitwirkungspflicht).
Bevor eine Berufsberatung stattfinden kann, ist auch hier eine IV-Anmeldung notwendig.
Während der Durchführung von Massnahmen werden die Vergütung der Reisekosten sowie die Ausrichtung von Taggeldleistungen geprüft.