Direktlink: www.svasg.ch/bb

Berufsberatung

Die Berufsberatung richtet sich an Personen, die wegen einer gesund­heitlichen Beeinträchtigung bei der Berufs­wahl oder der Aus­­­übung ihrer bis­herigen Tätig­keit ein­geschränkt sind. In Beratungs­gesprächen werden die Fähig­keiten und Neigungen, sowie die Interessen in Bezug auf eine der gesund­heitlichen Situation an­ge­passte Be­schäftigung erhoben. Auch praktische beruf­liche Ab­klärungen auf dem Arbeits­markt oder in spezialisierten Institutionen können vor­ge­nommen werden.

Die Berufsberatung ist ein weiterer Bestandteil der beruflichen Massnahmen. Mit den beruflichen Mass­nahmen engagiert sich die IV in vielfältiger Art für die Erwerbs­tätigkeit von invaliden Versicherten. Im Zentrum stehen Mass­nahmen zur Integration der versicherten Person in den Arbeits­markt. Wichtig ist, dass versicherte Personen alles Zumut­bare zur Erhaltung der Erwerbs­fähigkeit bei­tragen und im Abklärungs­verfahren mitwirken (Mitwirkungspflicht).

Bevor eine Berufsberatung stattfinden kann, ist auch hier eine IV-Anmeldung notwendig.

Während der Durchführung von Massnahmen werden die Vergütung der Reise­kosten sowie die Aus­richtung von Taggeld­leistungen geprüft.