Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub.
Ein Kind gilt als gesundheitlich schwer beeinträchtigt, wenn
Der Betreuungsurlaub gibt den Eltern die Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern. Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Anspruch haben die Mutter oder der Vater eines Kindes, das gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Weitere Bedingung ist, dass die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrochen wird. Auch Stief- oder Pflegeeltern können unter gewissen Umständen einen Anspruch geltend machen.
Der Zuspruch ist weiter gebunden an die Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen an den Elternteil:
Bei Anspruch lassen sich die 98 Taggelder innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten beziehen, zusammenhängend oder tageweise. Die Rahmenfrist beginnt an dem Tag, für den der erste Elternteil ein Taggeld erhält. Der Anspruch endet, wenn die 98 Taggelder bezogen sind, spätestens am Ende der Rahmenfrist. Der Anspruch endet vorzeitig, wenn das Kind nicht mehr gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist.
Die Entschädigung ist ein Taggeld in Höhe von 80 Prozent des vor dem Unterbruch erzielten durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag. Das Maximum ist erreicht bei einem Monatseinkommen von CHF 8250 oder einem Jahreseinkommen von CHF 99'000 (jeweils brutto).
Die Ausgleichskasse berechnet das Taggeld für jeden Elternteil separat.Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber reicht die Anmeldung der Ausgleichskasse ein und teilt ihr mit den monatlichen Folgemeldungen mit, wie viele Urlaubstage bezogen worden sind. Das gleiche Vorgehen gilt für Angestellte, die zugleich selbständigerwerbend sind.
Sie reichen die Anmeldung ihrer Ausgleichskasse ein und teilen ihr mit den monatlichen Folgemeldungen mit, wie viele Urlaubstage sie bezogen haben.
Sie reichen die Anmeldung ihrer Ausgleichskasse ein und teilen ihr mit den monatlichen Folgemeldungen mit, wie viele Urlaubstage sie bezogen haben.
Die Ausgleichskasse zahlt die Entschädigung für die bezogenen Urlaubstage jeweils im darauf folgenden Monat aus.
Haben die Eltern während des Betreuungsurlaubs weiterhin Lohn erhalten, geht die Entschädigung an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.