Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Verdienstausfall für Personen, die Dienst leisten sowie bei Mutter- und Vaterschaft, für Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern sowie für Erwerbstätige, die ein Kind aufnehmen.
Mutterschaftsentschädigung können Frauen während längstens 98 Tagen beziehen. Sie beträgt üblicherweise 80% des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Erwerbstätige Personen, die ein weniger als vier Jahre altes Kind zur Adoption aufnehmen, können ab dem 1. Januar 2023 einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub (14 Taggelder) beziehen.