Personen mit einem festen Wohnsitz in der Schweiz, die bei Reisen auf eine Begleitperson und/oder einen Führhund angewiesen sind, können eine Begleiterkarte (Ausweiskarte) für Reisende mit einer Behinderung beantragen.
Personen, die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, haben Anspruch auf einen IV-Ausweis. Zuständig für die Ausstellung des IV-Ausweises ist die IV-Stelle des Wohnsitzkantons.
Im IV-Verfahren sind je nach Situation versicherungs-medizinische Gutachten notwendig. Dabei wird unterschieden zwischen polydisziplinären Gutachten sowie mono- und bi-disziplinären Gutachten.
Die von der FMH, der IV-Stellen-Konferenz und dem Bundesamt für Sozialversicherungen gemeinsam getragene Informationsplattform soll Ärztinnen und Ärzten die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen vereinfachen und erleichtern.
Die Krankenversicherer (Krankenkassen) können fällige Forderungen gegenüber Personen, für welche im Kanton St.Gallen ein Verlustschein ausgestellt wurde, einmal pro Jahr bei der SVA St.Gallen zu 85 Prozent geltend machen.
Das REP vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden, Ärztinnen und Ärzten sowie betroffenen Mitarbeitenden. Das webbasierte Instrument REP liefert präzise Informationen und schafft klare Rahmenbedingungen für alle.