Im IV-Verfahren sind je nach Situation versicherungs-medizinische Gutachten notwendig. Dabei wird unterschieden zwischen polydisziplinären Gutachten sowie mono- und bi-disziplinären Gutachten.
Die Vergabe von bi- und polydisziplinären Gutachten erfolgt über eine schweizweite Plattform. Die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Gutachterstellen, welche bi- und polydisziplinierte Gutachten anbieten, obliegt dem Bundesamt für Sozialversicherungswesen (BSV).
Für monodisziplinäre Gutachten liegt die Verantwortung bei der IV-Stelle St.Gallen. Die nachfolgende Liste legt offen, mit welchen Gutachtern/Gutachterstellen die IV-Stelle zusammenarbeitet und wie viele Gutachten in Auftrag gegeben worden sind.