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IV-Ausweis

Personen, die eine IV-Rente oder eine Hilf­losen­entschädigung der IV beziehen, haben Anspruch auf einen IV-Ausweis. Zuständig für die Aus­stellung des IV-Ausweises ist die IV-Stelle des Wohnsitzkantons.

Erstmalig erhalten Sie Ihren IV-Ausweis bei der Leistungszusprache. Wenn Ihr IV-Ausweis abläuft oder verloren geht, können Sie online einen neuen IV-Ausweis bestellen.

Im Pensionierungsjahr besteht kein Anspruch mehr auf einen IV-Ausweis. Stattdessen können Sie sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen.

Nutzung

Der IV-Ausweis berechtigt zu gewissen Vergünstigungen. Beispielsweise kann das General­abonnement der SBB oder der Tages­eintritt zur OLMA günstiger bezogen werden. Die IV-Stellen können mit dem IV-Ausweis nur den Bezug einer IV-Rente oder einer Hilflosen­entschädigung bestätigen. 

Privaten Unternehmen (z.B. Bergbahnen oder Museen) steht es frei, eine Vergünstigung anzubieten. Fragen Sie direkt bei den jeweiligen Unternehmen nach.