Mögliche Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen (IPV) 2025 werden bis am 31. Dezember 2024 direkt mit einem Schreiben informiert.
Wer kein solches Schreiben erhält, kann hier ab 1. Januar 2025 das intelligente, elektronische Anmeldeformular ausfüllen und übermitteln.