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Erstmalige berufliche Ausbildung

Junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen beim Über­gang von der obli­gatorischen Schule in die erst­malige beruf­liche Aus­bildung individuelle und ge­zielte Hilfestellung.

Mit folgenden Massnahmen sollen sie besser unter­stützt werden

  • Intensivierung der Beratung und Be­gleitung (Case Management)
  • Früherfassung, Früh­intervention und Integrations­massnahmen zur Vor­bereitung auf die erstmalige beruf­liche Ausbildung
  • Unterstützung bei der Berufs­wahl durch die Durch­führung vorbereitender Mass­nahmen, um mögliche Ausbildungs­wege in der Praxis zu überprüfen
  • gezielte Vorbereitung auf die erstmalige Ausbildung, wenn die Berufs­wahl getroffen ist

Die erstmalige berufliche Ausbildung richtet sich an Personen, denen durch ihre gesund­heitliche Beein­trächtigung zu­sätzliche Aus­bildungs­kosten von mindestens 400 Franken pro Jahr ent­stehen. Ziel ist es, der ver­sicherten Person im An­schluss an die beruf­liche oder schulische Aus­bildung eine Erwerbs­tätigkeit zu er­möglichen. Von der IV werden nur die invaliditäts­bedingten Mehr­kosten übernommen.

Zur erstmaligen beruflichen Ausbildung gehören:

  • Eidgenössisches Fähigkeits­zeugnis EFZ oder Eidgenössisches Berufs­attest EBA
  • Besuch einer Maturitäts- oder Fachmittelschule
  • Besuch einer (Fach-)Hoch­schule oder einer höheren Fachschule
  • Höhere Berufs- und Fach­prüfungen
  • Praktische Ausbildungen (PrA) nach INSOS

Der erste Schritt, um Unterstützung von der IV zu beantragen, ist eine IV-Anmeldung.

Mehr zur erstmaligen beruf­lichen Aus­bildung erfahren Sie in unserem Erklärvideo.