Junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen beim Übergang von der obligatorischen Schule in die erstmalige berufliche Ausbildung individuelle und gezielte Hilfestellung.
Mit folgenden Massnahmen
sollen sie besser unterstützt werden
Die erstmalige berufliche Ausbildung richtet sich an Personen, denen durch ihre gesundheitliche Beeinträchtigung zusätzliche Ausbildungskosten von mindestens 400 Franken pro Jahr entstehen. Ziel ist es, der versicherten Person im Anschluss an die berufliche oder schulische Ausbildung eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Von der IV werden nur die invaliditätsbedingten Mehrkosten übernommen.
Zur erstmaligen beruflichen Ausbildung gehören:
Der erste Schritt, um Unterstützung von der IV zu beantragen, ist eine IV-Anmeldung.
Mehr zur erstmaligen beruflichen Ausbildung erfahren Sie in unserem Erklärvideo.