Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
Obligatorisch bei der AHV versichert sindBeitragspflichtig sind alle Personen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres, die bei der AHV versichert sind. Die Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden durch die Arbeitgebenden abgerechnet.
Die Jahreseinkommen, von denen die Versicherten ihre Beiträge an die AHV leisten, dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung. Deshalb führen die Ausgleichskassen für jede beitragspflichtige Person ein so genanntes Individuelles Konto (IK).