Ergänzungsleistungen werden an Rentnerinnen und Rentner der AHV oder der IV ausbezahlt. Sie sollen – zusammen mit anderen Leistungen – den Existenzbedarf decken.
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen, wenn die Einnahmen die minimalen Lebenskosten nicht decken – also dann, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen.
Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Auf sie besteht im Bedarfsfall ein rechtlicher Anspruch.
Die EL beinhalten zwei finanzielle Beiträge: