Arbeitgebende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige können uns mit diesem Formular Veränderungen mitteilen, welche den Zulagenanspruch beeinflussen.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Ausbildungszulagen ausschliesslich definitive Schulbestätigungen, Studienausweise (Immatrikulationsbestätigungen) oder Lehr-/Praktiumsverträge mit Lohnangaben berücksichtigen können.