«Leichte Sprache» ist einfach verständlicher

24. Mai 2016

Die SVA St.Gallen beschreitet neue Wege in der Kommunikation mit ihren Kundinnen und Kunden. Sie hat ein bestehendes Merkblatt eigens in «Leichte Sprache» übersetzt. Mit dieser Dienstleistung werden gezielt Menschen angesprochen, die konventionell formulierte Informationen nur schwer oder gar nicht verstehen.

«Sie bekommen Ergänzungsleistungen? Dann ist dieses Merkblatt für Sie.» Ganz oben auf der Titelseite des Merkblatts wird deutlich gemacht, an wen sich diese Information richtet; nämlich an Menschen, die nicht gut lesen können, die nicht gut Deutsch können oder an Menschen mit einer Lernschwierigkeit. Rund 800'000 Menschen in der Schweiz gehören der einen oder anderen Gruppe an.


Pionierarbeit notwendig

Im Gegensatz zu Deutschland ist in der Schweiz die Kommunikation von Behörden und Institutionen in leichter Sprache noch nicht verbreitet. Einen ersten Akzent setzte der Kanton St.Gallen vor rund einem Jahr mit einem Bericht in leichter Sprache. Mit der Übersetzung des Merkblatts zu den Krankheits- und Behinderungskosten geht die SVA St.Gallen nun einen Schritt weiter. Gezielt werden Kundinnen und Kunden angesprochen, für die mutmasslich Texte in leichter Sprache überhaupt erst verständlich werden.


Hürden abbauen

Mit der leichten Sprache sollen gezielt Hürden abgebaut werden. Was für die einen Menschen selbstverständlich ist, wird von anderen nicht verstanden. In enger Zusammenarbeit mit einer anerkannten Übersetzerin ist das Merkblatt in leichter Sprache entstanden. Zudem wurde es nach den anerkannten Richtlinien geprüft und trägt das Gütesiegel für «Leichte Sprache».

Informationen in leichter Sprache werden in einer grossen Schrift mit einfachen Wörtern und kurzen Sätzen präsentiert. Viele vermeintlich geläufige Begriffe werden erklärt. So heisst es beispielsweise in der Einleitung zum nun vorliegenden Merkblatt: «Dieses Merkblatt ist nur für bestimmte Personen. Diese Personen bekommen Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen bedeutet: Sie haben eine AHV-Rente. Oder Sie haben eine IV-Rente. Trotzdem reicht das Geld nicht zum Leben. Dann bekommen Sie Geld zu der AHV-Rente oder zu der IV-Rente dazu. Dieses Geld nennt man Ergänzungsleistungen.»

In den kommenden Monaten ist es für die SVA St.Gallen wichtig, das Bedürfnis nach Informationen in leichter Sprache zu erkennen. Das Merkblatt steht nicht in gedruckter Form zur Verfügung, sondern kann ausschliesslich online bezogen werden.