Krankheit & Unfall

Hier finden Sie nach Produkten aufgelistet verschiedene Themen, die Sie bei einem Unfall oder bei Krankheit betreffen können.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter fehlt immer wieder oder ist längere Zeit arbeitsunfähig oder es droht die Gefahr einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Befinden Sie sich selber in dieser Situation? Genau in solchen Fällen muss Klarheit geschaffen werden. Zögern Sie nicht und nutzen Sie die Vorteile unserer Früherfassung.

Mit den beruflichen Massnahmen engagiert sich die IV in vielfältiger Art für die Erwerbstätigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Im Zentrum stehen Massnahmen zur Integration der versicherten Person in den Arbeitsmarkt. Diese Unterstützung dient allen – Menschen mit gesundheitlichen Problemen und Unternehmen, die auf deren Fachwissen nicht verzichten möchten.

Der Schritt ins Arbeitsleben ist eine Herausforderung. Besonders junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen beim Übergang von der obligatorischen Schule in die erstmalige berufliche Ausbildung individuelle und gezielte Hilfestellung.

Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit ganz oder teilweise in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind, haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der IV.

Anspruchsberechtigte Personen werden von der Invaliden­versicherung bei der Ein­gliederung / Wieder­eingliederung mit beruflichen Mass­nahmen (z.B. Arbeits­versuch, Arbeits­erhalt, Arbeits­vermittlung) und Hilfs­mitteln unterstützt. Ein Anspruch auf Rente besteht erst nach Prüfung der Eingliederungs­möglichkeiten.

Versicherte Personen, die zur Bestreitung des Alltags resp. für die Erwerbs­tätigkeit oder der Tätig­keit im Aufgaben­bereich (z.B. Haushalt) auf Hilfs­mittel angewiesen sind, erhalten diese von der IV finanziert.

Es können Hilfsmittel durch die Invaliden­versicherung finanziert werden die

  • für die Fortbewegung;
  • die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt;
  • oder für die Selbst­sorge benötigt werden.

Die IV übernimmt die Kosten für medizinische Mass­nahmen zur Be­handlung aner­kannter an­ge­borener Leiden, soge­nannter Geburts­gebrechen.