Hier finden Sie nach Produkten aufgelistet verschiedene Themen, die Sie bei einem Unfall oder bei Krankheit betreffen können.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter fehlt immer wieder oder ist längere Zeit arbeitsunfähig oder es droht die Gefahr einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Befinden Sie sich selber in dieser Situation? Genau in solchen Fällen muss Klarheit geschaffen werden. Zögern Sie nicht und nutzen Sie die Vorteile unserer Früherfassung.
Mit den beruflichen Massnahmen engagiert sich die IV in vielfältiger Art für die Erwerbstätigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Im Zentrum stehen Massnahmen zur Integration der versicherten Person in den Arbeitsmarkt. Diese Unterstützung dient allen – Menschen mit gesundheitlichen Problemen und Unternehmen, die auf deren Fachwissen nicht verzichten möchten.
Der Schritt ins Arbeitsleben ist eine Herausforderung. Besonders junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen beim Übergang von der obligatorischen Schule in die erstmalige berufliche Ausbildung individuelle und gezielte Hilfestellung.
Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit ganz oder teilweise in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind, haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der IV.
Anspruchsberechtigte Personen werden von der Invalidenversicherung bei der Eingliederung / Wiedereingliederung mit beruflichen Massnahmen (z.B. Arbeitsversuch, Arbeitserhalt, Arbeitsvermittlung) und Hilfsmitteln unterstützt. Ein Anspruch auf Rente besteht erst nach Prüfung der Eingliederungsmöglichkeiten.
Versicherte Personen, die zur Bestreitung des Alltags resp. für die Erwerbstätigkeit oder der Tätigkeit im Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) auf Hilfsmittel angewiesen sind, erhalten diese von der IV finanziert.
Es können Hilfsmittel durch die Invalidenversicherung finanziert werden die
Die IV übernimmt die Kosten für medizinische Massnahmen zur Behandlung anerkannter angeborener Leiden, sogenannter Geburtsgebrechen.