Nichterwerbstätig

Als Nichterwerbstätige werden Personen eingestuft, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Dies sind beispielsweise Teilzeitarbeitende, Verwitwete oder Studierende.

Anspruch auf Leistungen

Unter gewissen Umständen haben nicht­erwerbstätige Personen und Privat­person einen Anspruch auf eine individuelle Prämien­verbilligung. Der provisorische Anspruch kann über den Online-Rechner ermittelt werden.

Unter gewissen Umständen haben nicht­erwerbstätige Personen einen Anspruch auf Familienzulagen.

Der Versicherungsschutz der AHV umfasst Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, unabhängig vom Wohnsitz und sämtliche Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder, Nichterwerbstätige, Invalide, Rentnerinnen und Rentner oder Hausfrauen und Hausmänner.

Die finanzielle Situation kann sich rasch verschlechtern, wenn jemand nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird. In solchen Fällen können die Überbrückungsleistungen helfen.

Überbrückungsleistungen

Pflichten der Nichterwerbstätigen / Privatpersonen

Die Beitragspflicht von Nicht­erwerbstätigen beläuft sich grundsätzlich auf 514 Franken im Jahr. Eine Zahlung von Nicht­erwerbstätigen-Beiträgen beugt Beitrags­lücken und damit verbundene Renten­kürzungen vor.

Die effektive Beitrag­shöhe wird anhand der Steuer­meldung festgesetzt und die Differenz zwischen gezahlten und geschul­deten Beträgen berechnet.