Als Nichterwerbstätige werden Personen eingestuft, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Dies sind beispielsweise Teilzeitarbeitende, Verwitwete oder Studierende.
Unter gewissen Umständen haben nichterwerbstätige Personen und Privatperson einen Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung. Der provisorische Anspruch kann über den Online-Rechner ermittelt werden.
Unter gewissen Umständen haben nichterwerbstätige Personen einen Anspruch auf Familienzulagen.
Der Versicherungsschutz der AHV umfasst Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, unabhängig vom Wohnsitz und sämtliche Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder, Nichterwerbstätige, Invalide, Rentnerinnen und Rentner oder Hausfrauen und Hausmänner.
Die finanzielle Situation kann sich rasch verschlechtern, wenn jemand nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird. In solchen Fällen können die Überbrückungsleistungen helfen.
Die Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen beläuft sich grundsätzlich auf 514 Franken im Jahr. Eine Zahlung von Nichterwerbstätigen-Beiträgen beugt Beitragslücken und damit verbundene Rentenkürzungen vor.
Die effektive Beitragshöhe wird anhand der Steuermeldung festgesetzt und die Differenz zwischen gezahlten und geschuldeten Beträgen berechnet.