Kundinnen und Kunden der SVA St.Gallen erhalten für Bezüge und Zahlungen von Leistungen der oben genannten Bereiche einen Steuerausweis. Die Steuerausweise vom Vorjahr werden jeweils bis am 31. Januar verschickt. Mit diesem Formular können Sie einen Steuerausweis nachbestellen.
Für diese Leistungen erfolgt kein automatischer Versand von Steuerausweisen. Wird ein Steuerausweis gewünscht, können Sie diesen mit diesem Formular bestellen. Beachten Sie bitte, dass Steuerausweise nur für direkt von der SVA St.Gallen erhaltene Leistungen erstellt werden. Erhielten Sie die Entschädigung über Ihren Arbeitgebenden oder über eine andere Ausgleichskasse ausbezahlt, kann die SVA St.Gallen Ihnen keinen Steuerausweis zustellen.
Aus Datenschutzgründen erhalten Sie den Steuerausweis auf dem Postweg.