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Steuerausweis bestellen

AHV/IV-Leistungen, AHV-Beiträge, IV-Taggeld, Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Kundinnen und Kunden der SVA St.Gallen erhalten für Bezüge und Zahlungen von Leistungen der oben genannten Bereiche einen Steuer­ausweis. Die Steuer­ausweise vom Vorjahr werden jeweils bis am 31. Januar verschickt. Mit diesem Formular können Sie einen Steuerausweis nachbestellen.

Erwerbsersatzleistungen (BUE, EO, MSE, VSE)

Für diese Leistungen erfolgt kein automatischer Versand von Steuer­ausweisen. Wird ein Steuer­ausweis gewünscht, können Sie diesen mit diesem Formular bestellen. Beachten Sie bitte, dass Steuer­ausweise nur für direkt von der SVA St.Gallen erhaltene Leistungen erstellt werden. Erhielten Sie die Ent­schädigung über Ihren Arbeit­gebenden oder über eine andere Ausgleichs­kasse ausbezahlt, kann die SVA St.Gallen Ihnen keinen Steuerausweis zustellen.

Aus Datenschutzgründen erhalten Sie den Steuerausweis auf dem Postweg.


Bestellung Steuerausweis


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Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.