Die Beiträge werden für das laufende Jahr provisorisch auf der Basis einer pauschal festgelegten Lohnsumme entrichtet. Die Bezahlung erfolgt je nach Höhe der Lohnsumme jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.
Jeweils Ende Jahr sind die effektiv ausgerichteten Löhne der Ausgleichskasse zu melden. Die definitive Abrechnung auf die effektiv ausbezahlte Lohnsumme erfolgt zu Beginn des Folgejahres anhand der Lohndeklaration.
Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, wesentliche Abweichungen während des Jahres zu melden. Als wesentlich gilt eine Abweichung der Lohnsumme um mindestens 10% und über einen Betrag von mindestens CHF 20'000.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab einer jährlichen Lohnsumme von CHF 150'000 werden im Abstand von vier Jahren von einem Revisor der SVA St.Gallen besucht. Der Revisor kündigt den Besuch an und listet die für die Revision notwendigen Dokumente auf.