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Fristverlängerung für das Einreichen der Lohndeklaration

Mit diesem Formular oder noch einfacher über AHVeasy können Arbeit­geberinnen und Arbeitgeber, welche Mitglied der SVA St.Gallen sind, für das Einreichen der Lohn­deklaration eine Frist­verlängerung beantragen. Die Frist für das Einreichen kann längstens bis Ende Mai des Folge­jahres der Abrechnungs­periode erstreckt werden.

Bitte beachten Sie, dass Verzugszinsen geschuldet sind, wenn die Lohn­deklaration nicht bis zum 30. Januar nach Ablauf der Abrechnungs­periode bei uns eingegangen ist (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV).


Angaben Arbeitgeber/in


Kontaktperson


Fristverlängerung Lohndeklaration


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