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Fristverlängerung für das Einreichen der Lohndeklaration

Mit diesem Formular können Arbeit­geberinnen und Arbeitgeber, welche Mitglied der SVA St.Gallen sind, für das Einreichen der Lohn­deklaration eine Frist­verlängerung beantragen. 


Antrag Fristverlängerung Lohndeklaration

Die Frist für das Einreichen kann längstens bis Ende Mai des Folgejahres der Abrechnungsperiode erstreckt werden. Ab Juni ist keine automatische Fristverlängerung mehr möglich. 

Bitte reichen Sie uns deshalb die Lohndeklaration 2023 möglichst umgehend ein.


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Bemerkungen


Datenschutz

Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.