Familienzulagen sollen die Familien finanziell entlasten. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen und in einzelnen Kantonen zudem Geburts- und Adoptionszulagen. Im Kanton St.Gallen werden letztere aber nicht ausgerichtet.
Als nichterwerbstätig gelten Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder die aufgrund des geringen Erwerbseinkommens nicht zum Bezug von Familienzulagen für Erwerbstätige berechtigt sind.
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft bestehen aus Kinder-, Ausbildungs- und Haushaltungszulagen. Sie dienen der Entlastung von selbständigen Landwirten, Älplern und landwirtschaftlichen Angestellten.