Die Invalidenversicherung (IV) setzt sich dafür ein, Arbeitsplätze zu erhalten und Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wichtigstes Ziel ist es, von Invalidität bedrohte oder betroffene Personen möglichst schnell wieder ins Berufsleben zu integrieren. Falls jemand teilweise oder ganz invalid wird, können Geldleistungen gesprochen werden.
Damit die IV unterstützen kann, muss eine Invalidität bestehen. Diese körperliche, psychische oder geistige Einschränkung verhindert die Tätigkeit im bisherigen Arbeitsumfeld dauernd oder über eine längere Zeit. Ob die gesundheitliche Einschränkung von Geburt an besteht oder auf einen Unfall oder eine Krankheit zurückzuführen ist, macht keinen Unterschied.
Mit einer IV-Anmeldung geben Sie der IV die Möglichkeit, zu beraten, Massnahmen zu prüfen und zu unterstützen.
Nach der Anmeldung geht die IV-Stelle in der Regel so vor:
Versicherte und ihre Arbeitgebenden können professionelle Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen