Kann ich auch eine Neu­berech­nung meiner Alters­rente nach dem Referenz­alter verlangen, wenn ich bereits eine Rente beziehe?

Ja. Alle Personen, die am 1. Januar 2024 das 70. Alters­jahr noch nicht vollendet haben, können eine Neu­berechnung verlangen sofern sie zusätz­liche Ein­kommen bis 5 Jahre nach dem Referenz­alter erzielen.