Ist der Vorbezug der
Rente rechtskräftigt verfügt, kann dieser nicht mehr widerrufen werden. Der
Vorbezugsanteil kann jedoch einmalig frühestens per Folgemonat des Antrags
erhöht werden.
Ausnahme: Wenn der Vorbezug der Altersrente zwischen der Anmeldung bei der IV und der Zusprache einer IV-Rente beantragt wurde, kann der Vorbezug der Altersrente widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem Beginn des Vorbezugs wirksam.
Nach Ablauf der einjährigen Minimaldauer ist kein Widerruf des Aufschubs mehr möglich. Somit ist auch der nachträgliche Bezug der in dieser Zeit aufgelaufenen Rentenbeträge ausgeschlossen. Bei Widerruf des Aufschubs vor Ablauf der Minimaldauer werden Ihnen die aufgelaufenen Rentenbeträge ohne Zuschlag und ohne Zins rückwirkend ab Anspruchsbeginn nachbezahlt.