Erwachsene Personen, die in einem Privathaushalt angestellt sind (z. B. Raumpfleger/in, Haushaltshelfer/in, Kinderbetreuer/in, Au-Pair, Gärtner/in usw.), sind unabhängig von der Höhe des Lohns beitragspflichtig. Genauere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt.