Die Anmeldung kann abgeschickt werden, auch wenn noch kein Anschluss des Personals an eine Unfallversicherung besteht. Die SVA St.Gallen prüft anhand der Lohndeklaration den Anschluss des Personals an eine Unfallversicherung nach UVG. Fehlen diese Angaben, fordert die SVA St.Gallen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber dazu auf, diese Informationen einzureichen.