Bis zu einer Jahreslohnsumme von CHF 6000 erhalten Sie keine Akontorechnung während des laufenden Jahres. Bei einer Lohnsumme ab CHF 6001 erhalten Sie vierteljährlich aufgrund der für das laufende Jahr provisorisch festgelegten Lohnsumme eine Akontorechnung. Ende Jahr oder nach erfolgter Abmeldung des Abrechnungskontos fordert die SVA St. Gallen die Lohndeklaration mit der Meldung der effektiv ausgerichteten Löhne ein und erstellt anschliessend die definitive Abrechnung.