Wenn sich als Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder anderer Probleme bei einer oder einem Mitarbeitenden das Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit abzeichnet, lohnt sich der umgehende Kontakt mit der IV-Stelle.
Dort erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rasch alle benötigten Auskünfte zu Versicherungsfragen und Unterstützung mit präventiven Massnahmen. Arbeitgeber können bei gesundheitlichen Problemen eines Mitarbeitenden bereits 30 Tage nach oder schon bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Beratung und finanzielle Unterstützung der IV-Stelle in Anspruch nehmen.