Wird mein Freizügigkeitskonto hinzugerechnet, wenn ich das Geld nicht beziehen kann?
Nein, Freizügigkeitskonten werden nur berücksichtigt, wenn Sie dieses Kapital beziehen können. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie eine volle IV-Rente beziehen oder Sie 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter sind.