Bis 31. Juli 2020 war der Wechsel von Kinder- zu Ausbildungszulagen fest an das Alter des Kindes gebunden. So besteht für ein Kind in Ausbildung, das unter 16 Jahre alt ist, bis 31. Juli 2020 nur der Anspruch auf Kinderzulagen.
Ab 1. August 2020 besteht für Kinder, die sich in Ausbildung befinden und die obligatorische Schulzeit beendet haben, bereits mit 15 Jahren ein Anspruch auf Ausbildungszulagen. Die SVA St.Gallen prüft diese Voraussetzungen beim Einreichen der Ausbildungsbestätigungen automatisch. Sollten Sie trotzdem weiterhin Kinderzulagen erhalten, können Sie mit der zuständigen Ausgleichskasse Kontakt aufnehmen.
Kinder über 16 Jahre erhalten auch dann Ausbildungszulagen, wenn sie sich noch in der regulären Schulzeit (Mittelstufe) befinden.