Nein. Die Familienzulagen sind nicht als Barleistung zugunsten des Kindes gedacht. Sie sollen zur Deckung von durch Kinder verursachte Kosten beitragen. Darunter fallen zum Beispiel Mieten, Krankenkassenprämien, Studiengebühren, Verpflegung, Mobileabonnements, etc.