Ob ein Anspruch für Kinder, die im Ausland leben, grundsätzlich besteht, können Sie hier prüfen:
Die Familienzulagen müssen immer zuerst im Wohnsitzland der Kinder angemeldet werden. Der entsprechende Entscheid ist der Familienzulagenanmeldung beizulegen. Wird kein Entscheid mitgesendet, klären wir den Anspruch mit der ausländischen Sozialversicherungsbehörde. Dies kann einige Wochen dauern.