Ist der Anspruch auf IPV erfüllt, erhält Ihre Krankenversicherung eine Meldung über den verfügten Anspruch. Die Krankenversicherung zieht die IPV dann direkt von Ihren Prämienrechnungen ab. Bitte beachten Sie, dass diese Verrechnung einige Tage Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.