Bei der Geburt eines Kindes während des laufenden Bezugsjahres kann mit der Krankenkassen-Police des Kindes eine Anpassung der IPV verlangt werden. Diese Unterlagen müssen bis spätestens 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Bei Heirat oder Scheidung werden die Änderungen erst ab dem Folgejahr wirksam. Änderungen können uns mitgeteilt werden über das Online Formular IPV Ergänzungen.