Junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren, die sich per 1. Januar des laufenden Bezugsjahres in Ausbildung befinden und für die durch einen Elternteil Familienzulagen bezogen werden, sind auf dem Antragsformular der Eltern aufzuführen. Junge Erwachsene in Ausbildung, für die keine Familienzulagen ausgerichtet werden, können sich selber für die IPV anmelden.