Ärztinnen und Ärzte sind wichtige Partner der IV-Stelle.
Als wichtige Vertrauenspersonen für ihre Patientinnen und Patienten erfahren Ärztinnen und Ärzte früh, wenn jemand am Arbeitsplatz an gefährdenden gesundheitlichen Problemen leidet. Dann sind sie als Arzt, als Ärztin berechtigt, eine Früherfassungsmeldung zu machen. Das dafür notwendige Formular wie auch alle anderen wichtigen Formulare im Verkehr mit der IV-Stelle finden sich auf dieser Seite.
Die von der FMH, der IV-Stellen-Konferenz und dem Bundesamt für Sozialversicherungen gemeinsam getragene Informationsplattform soll Ärztinnen und Ärzten die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen vereinfachen und erleichtern.
Der Bericht muss mit den Browsern Mozilla Firefox oder Microsoft Edge auf den PC heruntergeladen werden («Ziel/Link speichern unter...» und «Öffnen mit... Adobe Reader»), bevor er geöffnet werden kann.
Wichtige Hinweise:
Abtretungserklärung für Zahnärztinnen und Zahnärzte: Falls der EL-Anspruch wegfällt, besteht für einen Zahnarzt/eine Zahnärztin eine Rückerstattungspflicht für bereits erhaltene Zahlungen.
Zahnformular Sozialzahnmedizin: Für den Informationsaustausch mit der Zahnarztpraxis zu einer aktuellen Behandlung benötigen wir das unterzeichnete Zahnformular Sozialzahnmedizin (für KV unter CHF 3'000 genügt in der Regel die Seite 1).