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Weiterleitung Krankheitskosten für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Mit diesem Online-Formular können Zahnärztinnen und Zahnärzte Zahnarzt­rechnungen und Kosten­voranschläge für Personen mit einem Anspruch auf Ergänzungs­leistungen einreichen.


Weiterleitung Krankheitskosten


Kostenvoranschlag Zahnbehandlung EL


Bei mutmasslichen Behandlungskosten (inkl. Labor) von mehr als CHF 3000.00 sind Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen verpflichtet, bei der SVA St.Gallen einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Aus Datenschutzgründen benötigen wir pro Person eine Übermittlung.


Zahnarztrechnung EL


Rechnungen dürfen nie auf die SVA St.Gallen ausgestellt sein. Die Rechnung kann zusammen mit einer von der EL-beziehenden Person unterzeichneten Abtretungserklärung direkt der SVA St.Gallen übermittelt werden.

Aus Datenschutzgründen benötigen wir pro Person eine Übermittlung.


Personalien EL-Bezüger/in


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