Familie & Partnerschaft

Hier finden Sie nach Produkten aufgelistet verschiedene Themen, die Sie als Familie oder in einer Partnerschaft betreffen können.

Der Anspruch auf Familien­zulagen besteht für Kinder bis zum vollendeten 16. Alters­jahr oder bis zum vollendeten 25. Altersjahr bei Kindern in Aus­bildung. Dieser Anspruch kann direkt beim Arbeit­geber/bei der Arbeit­geberin geltend gemacht werden.

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhält­nissen haben Anrecht auf Prämien­verbilli­gungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Kranken­pflege­versicherung gemindert werden. Der provisorische Anspruch kann über den Online-Rechner berechnet werden.

Das individuelle Konto ist die Grundlage für die Rentenberechnung und enthält alle Einkommen, Arbeitgeber, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften einer Person. Wir empfehlen Ihnen, alle fünf Jahre einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto zu bestellen.

Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit ganz oder teilweise in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind, haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der IV.

Anspruchsberechtigte Personen werden von der Invaliden­versicherung bei der Ein­gliederung / Wieder­eingliederung mit beruflichen Mass­nahmen (z.B. Arbeits­versuch, Arbeits­erhalt, Arbeits­vermittlung) und Hilfs­mitteln unterstützt. Ein Anspruch auf Rente besteht erst nach Prüfung der Eingliederungs­möglichkeiten.

Steht der Wechsel von der Schule ins Berufsleben Ihres Sohnes, Ihrer Tochter an? Junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen beim Übergang von der obligatorischen Schule in die erstmalige berufliche Ausbildung individuelle und gezielte Hilfestellung.

Unterstützung von Jugendlichen

Arbeitnehmerinnen, welche mindestens neun Monate vor der Geburt im Sinn des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens 5 Monate erwerbstätig waren, haben Anspruch auf eine Mutter­schafts­entschädigung. Sie beträgt üblicher­weise 80% des letzten AHV-pflichtigen Lohnes.

Alle erwerbstätigen Väter bzw. Ehe­frauen der Mütter, sowie Väter bzw. Ehefrauen der Mütter, die ein Arbeitslosen­taggeld erhalten, können einen zwei­wöchigen Urlaub (14 Taggelder) beziehen.

Haben Sie ein Kind (jünger als vier Jahre) adoptiert und sind erwerbstätig? Dann können einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub (14 Taggelder) beziehen.

Adoptionsentschädigung

Ein schwer erkranktes oder verunfalltes Kind zu betreuen ist anspruchsvoll. Eltern in dieser Situation haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub.

Betreuungsentschädigung

Bei Erreichen des AHV-Alters entsteht ein Anspruch auf eine Alters­rente, sofern mindestens während eines vollen Beitrags­jahres Beiträge entrichtet worden sind. Zum für die Renten­berechnung mass­gebenden Erwerbs­einkommen können Erziehungs- und Betreuungs­gutschriften angerechnet werden.

Jede Person mit mindestens einem vollen Beitrags­jahr hat Anspruch auf eine Altersrente. Das Renten­alter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre.

Im Rahmen des flexiblen Renten­alters kann der Bezug der Altersrente vor­gezogen oder auf­geschoben werden.

Zusätzlich zur Altersrente besteht die Möglichkeit, eine Kinder­rente zu beziehen. Der Anspruch besteht generell für Söhne und Töchter,

  • bis sie das 18. Altersjahr vollendet haben oder
  • bis sie ihre Ausbildung ab­geschlossen haben, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.


Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen.