Hier finden Sie nach Produkten aufgelistet verschiedene Themen, die Sie als Familie oder in einer Partnerschaft betreffen können.
Der Anspruch auf Familienzulagen besteht für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder bis zum vollendeten 25. Altersjahr bei Kindern in Ausbildung. Dieser Anspruch kann direkt beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin geltend gemacht werden.
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden. Der provisorische Anspruch kann über den Online-Rechner berechnet werden.
Das individuelle Konto ist die Grundlage für die Rentenberechnung und enthält alle Einkommen, Arbeitgeber, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften einer Person. Wir empfehlen Ihnen, alle fünf Jahre einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto zu bestellen.
Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit ganz oder teilweise in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind, haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der IV.
Anspruchsberechtigte Personen werden von der Invalidenversicherung bei der Eingliederung / Wiedereingliederung mit beruflichen Massnahmen (z.B. Arbeitsversuch, Arbeitserhalt, Arbeitsvermittlung) und Hilfsmitteln unterstützt. Ein Anspruch auf Rente besteht erst nach Prüfung der Eingliederungsmöglichkeiten.
Steht der Wechsel von der Schule ins Berufsleben Ihres Sohnes, Ihrer Tochter an? Junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen beim Übergang von der obligatorischen Schule in die erstmalige berufliche Ausbildung individuelle und gezielte Hilfestellung.
Arbeitnehmerinnen, welche mindestens neun Monate vor der Geburt im Sinn des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens 5 Monate erwerbstätig waren, haben Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Sie beträgt üblicherweise 80% des letzten AHV-pflichtigen Lohnes.
Alle erwerbstätigen Väter bzw. Ehefrauen der Mütter, sowie Väter bzw. Ehefrauen der Mütter, die ein Arbeitslosentaggeld erhalten, können einen zweiwöchigen Urlaub (14 Taggelder) beziehen.
Haben Sie ein Kind (jünger als vier Jahre) adoptiert und sind erwerbstätig? Dann können einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub (14 Taggelder) beziehen.
Ein schwer erkranktes oder verunfalltes Kind zu betreuen ist anspruchsvoll. Eltern in dieser Situation haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub.
Bei Erreichen des AHV-Alters entsteht ein Anspruch auf eine Altersrente, sofern mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge entrichtet worden sind. Zum für die Rentenberechnung massgebenden Erwerbseinkommen können Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet werden.
Jede Person mit mindestens einem vollen Beitragsjahr hat Anspruch auf eine Altersrente. Das Rentenalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre.
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters kann der Bezug der Altersrente vorgezogen oder aufgeschoben werden.
Zusätzlich zur Altersrente besteht die Möglichkeit, eine Kinderrente zu beziehen. Der Anspruch besteht generell für Söhne und Töchter,
Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen.